Wappenkommission

Wappenführung auf der Zunft Höngg

Die grossen Wappentafeln für aktive wie auch für verstorbene Zünfter in der Zunftstube der «Mülihalde» wie auch die vielen zunft- und familienwappengeschmückten Zunftlaternen, welche bei den nächtlichen Zunftbesuchen jeweils die Sechseläutennacht erhellen, sind farbiges und lebendiges Zeugnis dafür, welch grosse Rolle die Wappenführung im Zürcher Zunftwesen spielt.

Jeder neueintretende Höngger Zünfter ist daher per Zunftsatzung verpflichtet, ein Familienwappen zu führen. Dieses muss zuvor zwingend einer Prüfung auf genealogische und heraldische Richtigkeit durch die Wappenkommission der Zünfte Zürichs (WAKO ZZ) unterzogen worden sein.

Schnittstelle zwischen Zunft / Zünfter und der WAKO ist dabei der zunftinterne Wappen-verantwortliche Ueli Friedländer, welcher basierend auf seinen Erfahrungen als seit Jahren in Personalunion tätiges WAKO-Mitglied die Überprüfung vorbereitet und das Geschäft an der entsprechenden WAKO-Sitzung persönlich vorträgt. Da auf den Höngger Wappentafeln zwar nur der einfache Wappenschild abgebildet wird, auf den Laternen der Höngger Zünfter aber das Vollwappen mit Helmzier und Helmdecke, wird von der WAKO abschliessend für die Zunft Höngg das vollständige Wappen mit Helm und Helmdecke protokolliert.

Zur Überprüfung durch die WAKO sind jeweils die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Biographische Daten des Zünfters und seiner Vorfahren, soweit bekannt (Namen und Geburtsdaten, heutige und frühere Bürgerorte, soweit wie möglich zurückreichender Stammbaum etc.)
  • Familienwappen, falls vorhanden (Wappenbriefe, Wappenscheiben, Siegelringe etc.) mit Angabe der Farben sowie der Quelle (Publikation in heraldischer Literatur; Heraldiker, der das Wappen gesucht hat; Korrespondenz etc.)

Falls die notwendigen Informationen unvollständig sind oder kein Wappen bekannt ist, werden auf dem Korrespondenzweg weitere Auskünfte bei staatlichen und privaten Archiven eingeholt.

Häufig – aber nicht immer! – findet sich dann ein Wappen, auf das der Zünfter aufgrund seines Stammbaums ein Anrecht hat. Dieses wird dann der WAKO zur Genehmigung vorgeschlagen und in der Regel problemlos oder nach Einholung weiterer Zusatzinformationen akzeptiert.

Die Nachforschungen können aber auch zur gegenteiligen Erkenntnis führen: Das Wappen, das seit mehreren Generationen geführt worden ist, erweist sich als einer anderen Familie zugehörig, und so muss dem Zünfter die Führung dieses Wappens zwingend untersagt werden. In diesem Fall muss der Zünfter eine vollständige Neuschöpfung oder mindestens eine sog.

Brisur (massgebliche Veränderung in Form und Farbe) finden, bei der die Elemente des bislang usurpierten Wappens (Bildbestandteile und / oder Farben) substantiell verändert werden müssen. Häufig finden der Zünfter und der interne Wappenverantwortliche in diesen Fällen gemeinsam eine gute Lösung, welche dann von der WAKO ohne nennenswerte Einwendungen protokolliert wird.

Jedes am Schluss dieses Prüfprozesses quasi mit dem Hebammenstempel der WAKO versehene Wappen kann vom Zünfter jetzt stolz und selbstbewusst geführt werden, da es als heraldisch und genealogisch einwandfrei befunden worden ist und unverwechselbar und eindeutig ihm und seiner Familie zusteht.

Das Höngger Wappen

Wappenverantwortlicher: Ueli Friedländer E-Mail